Radio-Bastler-Forum (RBF)

Normale Version: nichtsynchronisierte Schallplattenwiedergabe
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Hallo allerseits,
ich hätte mal wieder Erklärungsbedarf: an einem VE fand ich folgenden Aufkleber:
[attachment=92951]
Der Begriff "nichtsynchronisierte Schallplattenwiedergabe" ist mir völlig unbekannt. Was ist damit gemeint? Und bedeutet das im Umkehrschluss, das "synchronisierte Schallplattenwiedergabe" demnach verboten gewesen ist?
Ich habe mal etwas gegoogelt und fand, daß Graetz sich dieser Begrifflichkeit auch noch nach dem Kriege bediente.
Wer kann mit dem Begriff etwas anfangen und ganz kurz erläutern?
Es bedankt sich
Klaus
Hallo Klaus,

wissen tue ich es nicht. Aber ich kann mir vorstellen, daß damit evtl. folgendes gemeint ist:
Man darf den Plattenspieler nur an EINEN VE301 klemmen, und nicht parallel an weitere, um z.B. weitere oder größere Räume zu beschallen, da evtl. nicht gewährleistet ist, daß alle VEs Netztrennung haben. Wenn ich dann ein Allstromgerät und eines mit Netztrafo über ihre Massen verbinde, besteht ggf. Lebensgefahr.

Gruß Ingo.
Ich verorte die Formulierung
"nicht synchronisierte Schallplattenwiedergabe"
Eher in Richtung Tonfilm
Da hier Klangfilm eine art Monopol / Patentschutz hatte.
Andersformuliert könnte man sagen "nicht zur Tonwidergabe von Filmen"
Hallo,
die Richtung Tonfilm ist richtig, denke ich.
Es gab zum Thema synchroner Ton im Film einige rechtlich geschützte Verfahren, somit waren nur die nichtsynchronisierten Verfahren sozusagen "frei".
Hier findet man im Text folgendes Bild einer nicht-synchronen Schallplatten-Zuspielvorrichtung:

[attachment=92953]

Also dieses 3-Teller-Gerät mit 2 Tonarmen und Überblendeinrichtung "durfte" man dann z.B. auch am Radio anschließen.

Viele Grüße, Michael
Ich danke euch!
Allerdings würde ich dann eher an Stummfilm denken: z.B. Pianogeklimper zur Untermalung des Bildes, das würde doch mehr Sinn machen.
Beste Grüße
Klaus