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Bankverbindung für den Verein
#1
Die Bankverbindung für den RBV ist jetzt in der Beitragsordnung, §5 einzusehen:

https://radio-bastler.de/verein/showthread.php?tid=5
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#2
Wie lautet der Name des Empfängers dann richtig ?
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#3
Radio-Bastler e. V. lautet der Name des Empfängers.
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#4
(08.12.2021, 17:55)Vorstand schrieb: Die Bankverbindung für den RBV ist jetzt in der Beitragsordnung, §5 einzusehen:

Hm, mir wäre es lieber wenn ich eine Einzugsermächtigung erstellen dürfte. Ich kenne mich selber bei jährlichen Beiträgen, wenn die nicht automatisch abgebucht werden vergesse ich das!

Gruß aus Duisburg.... Hotte
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#5
Ja Hotte, kein Problem. Das favorisieren wir vom Verein aus auch, wir sind nur noch in den Vorbereitungen, für den Verein die rechtlichen Voraussetzungen einzurichten. Das wird in Kürze möglich sein.

Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor, buchen wir zum 01.04. eine Jahres vom genannten Konto ab. Wird per Überweisung bezahlt, ist der Mitgliedsbeitrag jedes Jahr bereits zum 31.01. fällig. So steht es auch in der Beitragsordnung.
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#6
Gerade habe ich nachgesehen - im Thread Beitragsordnung sowie im PDF im letzten Beitrag dort steht in §3.6 der 31.1. für die Überweisung.

Gruß, Frank
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#7
Sorry, mein Fehler! Ich habe das Datum oben in meinem Beitrag korrigiert.
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